Diese Seite ist den Opfern der Inquisition gewidmet!
Diese
Seite
liegt uns ganz besonders am Herzen,
darum möchten wir
Euch
bitten
wenn Ihr eine Person kennt,
wenn möglich
mit Urteil
und Strafe
laßt und dies bitte zukommen.
Die Adresse
für die Mail ist unter Kontakt zu entnehmen.
Denn wir möchten
nicht
das die Opfer der Inquisition
in Vergessenheit geraten,
denn wenn wir etwas für sie machen können, dann zumindest an sie erinnern!!
Seit Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum Ende des 18. Jahrhunderts (1775) wurden in Deutschland hunderttausende von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem Status oder Religionszugehörigkeit, der Hexerei bezichtigt, gefoltert und schließlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Wer gestanden hatte, wurde vorher enthauptet oder erdrosselt. Einige der Angeklagten starben bereits unter der Folter. Verantwortlich für diese Morde waren die beiden Großkirchen, allen voran die katholische, deren Oberhaupt Papst Innozenz VIII 1484 die Hexenbulle "Summis desiderantes affectibus" verfasste und der die beiden Theologen Jacob Sprenger und Heinrich Institoris, Verfasser des Hexenhammers "Malleus Maleficarum" (1487), als Ketzerrichter bestellte. Aber auch die evangelische Geistlichkeit, wie z.B. Dr. Martin Luther, unterstützte die Hexenbrände.
In Hamburg wurden zwischen 1444 und 1581 etwa 40 Frauen durch überlieferte Hexen- bzw. Zauberprozesse verurteilt und verbrannt.
In der Rechtsprechung kam es im 17. Jahrhundert nur zu wenigen Verurteilungen zum Feuertod :
1601: Catharine Carstens wurde zum Tod durch Verbrennen verurteilt. Das vorgeworfene Delikt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
1606: Engel Reimers wegen zauberischer Heilkünste.
1610: Anneke Petersens wegen Teufelspakt.
1619: Abelke Dabelstein wurde zum Tod durch Verbrennen verurteilt. Das vorgeworfene Delikt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
1642: Gretje Wevers wegen Zauberei.
1642: Cillie Hemels wurde wegen "Abfalß von Gott, ihrer Zauberey, und gegen ihren eigenen Mann begangene Mordthat" verbrannt
In Dortmund, fielen mindestens 16 Frauen und 2 Männer dem Hexenwahn zum Opfer:
Anna Coesters am 6. Juni 1581 unter der Folter gestorben
Gertrud Nevelings am 4. August 1581 enthauptet
Bernd Badde am 17. August 1581 enthauptet
zwei Frauen am 17. August 1581 enthauptet
Carda Mana am 26. Juni 1593 unter der Folter gestorben
Wessel Kippe am 14. Juli 1593 enthauptet
Enne Kurlemans am 31. Juli 1593 unter der Folter gestorben
Korte Enne am 4. August 1593 lebendig verbrannt
Katharina Dieffhausen am 28. August 1593 unter der Folter gestorben
Katharina Harnsmacher am 4. September 1593 unter der Folter gestorben
Tribbel Enne am 6. Oktober 1593 lebendig verbrannt
Catharina Spieckers am 6. Oktober 1593 enthauptet
Mümmel Elsken im Mai 1595 lebendig verbrannt
Tele Seiffe am 5. November 1595 lebendig verbrannt
Margrita Martens am 6. November 1595 enthauptet
Else Hilgenschneiders am 6. November 1595 enthauptet
Catharina Peters am 11. Dezember 1595 enthauptet
Als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen wurde in Kempten,am 4.April1775 im Stift Kempten im Allgäu Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzte Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabt Honorius von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs(Campidona sola judicat…) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber aus unbekanntem Grunde nicht vollstreckt.
Ihr Urteil:
Das Urteil wurde am 4.April1775 vom Fürstabt Honorius von Schreckenstein "wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft" gefällt. Dem Fürstabt stand kraft kaiserlichem Privileg (Campidona sola judicat...) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zu. Der Urteilstenor lautete: "Nach einem Geständnis schuldig, mit dem Teufel in sündiger Unzucht getrieben zu haben. So übergeben wir dich, Anna Schwegelin, dem Henker, um als Hexe alsbald auf dem Scheiterhaufen vom Leben zum Tode befördert zu werden."
Lebenslauf:
Maria Anna Schwegelin wächst als Kind in Weisenhäusern auf und wird später Dienstmagd. Im Alter von ca. 30 verliebt sich die Katholikin in den evangelischen Kutscher des Bauern, bei dem sie in Stellung ist. Auf ein Eheversprechen hin, welches aber nicht eingelöst wird, wechselt sie zum lutherischen Bekenntnis. Sie muss den Hof nach Auflösung des Eheversprechens verlassen. Ohne gesicherten Lebensunterhalt verwahrlost Anna Schwegelin. Sie wird in Kempten aufgegriffen und in das örtliche Arbeitshaus gesperrt. Hier beginnt ein fünfjähriger Aufenthalt, der insbesondere von harter Arbeit, schlechter Verpflegung und Misshandlungen durch die Aufseherin gekennzeichnet ist. Die Aufseherin gilt amtlich als "Irre". In dieser Zeit werden Anna Schwegelin von der Aufseherin unbedachte Äußerungen zur Last gelegt ("Lieber beim Teufel , als in diesem Haus in Pflege zu sein.") Als die Aufseherin bemerkt, dass einer der Kerkerknechte Anna Schwegelin Essbares zusteckte, beschuldigt sie diese bei der örtlichen Obrigkeit, "mit dem Teufel im Bunde" zu stehen.
Vor diesem "Sachverhalt" fällt der Fürstabt das Todesurteil.
Das Urteil wurde nicht vollstreckt und Maria Anna Schwegelin begnadigt. Die Gründe und Umstände, die zu der Begnadigung geführt haben, sind nicht näher bekannt. Schwegelin starb 1781 im Zuchthaus des Stift in Kempten/Allgäu.
Nach einer anderen - veralteten - Meinung wurde am 11.April 1775 das Todesurteil an Maria Anna Schwegelin vollstreckt. Wobei sie aus "mildtätiger Gnade" geköpft wird, bevor ihr Leib den Flammen des Scheiterhaufens übergeben wurde.
An der Südostseite des Residenzgebäudes Kempten/ Allgäu(ehemalige Benediktiner-Abtei) wurde ein nach ihr benannter Brunnen und eine Informationstafel errichtet.
Quelle:
Hansjörg Strasser: Anna Schwegelin. Der letzte Hexenprozess auf deutschem Boden 1775. Verlag für Heimatpflege Kempten, Kempten 1985.