Folter im Mittelalter

 

Das Wort

 

„Folter“

 

kommt vom lateinischen

 

„polerdus“

 

(= Fohlen, einem Folterinstrument der Römer).

Daneben verwenden die Quellen die Bezeichnung

 

„tortura“

 

(von torque = quälen) und

 

„tormenta“

 

(Marter, peinliche Frage).

 

 

Eine Folter war eine Strafe oder eine Strafverschärfung.

Sie wurde im Beweisverfahren eingesetzt

und in erster Linie im Verfahren gegen

„Unreife“.

Die Folter war als eine Art „Gottesurteil“ anzusehen.

 

Arten der Folter:

diese sind am bekanntesten!

 

 

Der Daumenstock

Der spanische Stiefel

Zwicken mit glühender Zange

Verbrennen am Scheiterhaufen

Hängen am Galgen

Enthauptung

Vierteilung

Rädern

Peinliches Verhör

 

 

 

 

Abschaffung der Folter:

 

Die Folter war gesetzmäßig

noch bis ins 19. Jahrhundert

im Strafprozess vieler Länder und Territorien verankert,

 

sie wurde jedoch in der Art und Weise

des damaligen gebrauches stark verändert,

und immer

( milder ) .

Immer seltener wurden in einem Strafverfahren Foltermethoden eingesetzt.

Die Folter

wurde abgelöst

vom Gedanken,

den Menschen zu

verbessern,

zu erziehen,

zu heilen

und nicht mehr zu bestrafen.

In diesem System verlor auch das Verfahren des „peinlichen Verhörs“

die Existenzberechtigung..



 

 

Die Folter

 

 

 

Schon auf die leisesten Indizien hin wurde jemand der Zauberei verdächtigt. Zwei bis drei belastende Aussagen oder die Bezichtigung durch einen angeklagten Komplizen rechtfertigten eine Anklage. Aus Anklageprotokollen geht hervor, dass es Usus war, verfolgte Frauen, sobald sie verhaftet worden waren, zu foltern, und eine Verteidigung gar nicht erst zuzulassen. Da die Zauberei als crimen exceptum angesehen wurde, durften sich die Scharfrichter jeden Grad, jegliche Wiederholung und jede beliebige Dauer der Folterung erlauben. Deshalb waren drei- bis vierstündige Folterungen nichts Ungewöhnliches.

Für den Ablauf der Folter gab es genaue Leitfäden. Zuerst untersuchte man die Angeklagte auf diverse Gegenstände, wie etwa Amulette, um zu verhindern, dass sie aus irgendeiner Quelle die Energie des Bösen beziehen konnte, um dadurch die Folter ohne Schaden zu überstehen. Dabei mußte sich die Inquisitin entkleiden, wobei es häufig zu sexuellen Übergriffen kam. Danach wurden ihr sämtliche Haare geschert oder abgesengt, um eventuelle Hexenmale zu entdecken ( Leberflecken, Muttermale oder Warzen), welche ein weiteres wichtiges Indiz darstellten. Bei Auffinden solcher Hexenmale wurde die Nadelprobe angewandt. Man stach dabei mit einer Nadel in das Hexenmal, um die Empfindlichkeit zu überprüfen. Bei mangelnder Empfindlichkeit und Fehlen von Blut war das Hexenmal ein unumstößliches Indiz für den Teufelspakt.

Vor der Folter wurde der Inquisitin ein geweihtes Kleid mit christlichen Symbolen angelegt, um Einwirkungen seitens des Teufels bei der Folter vorzubeugen. Dann begann man die Angeklagte zu fesseln, ihr die Folterwerkzeuge zu zeigen und diese ausführlich zu erklären, um die Inquisitin zu einem freien Geständnis zu bringen. Hatte man keinen Erfolg, begann die Tortur.

 



Für gewöhnlich begann man die Folter mit dem Daumenstock,

 

indem man ihre Daumen in eine Art Schraubstöcke steckte. Diese wurden langsam zugeschraubt. Half der Daumenstock nicht, so wurden die Beinschrauben oder "spanische Stiefel" angelegt. Durch diese wurden Waden- und Schienbein glatt gepresst, bei aggressiver Anwendung, begannen diverse Knochen zu splittern und der Fuß wurde gequetscht.

 

Um die Qual zu erhöhen, wurde von Zeit zu Zeit mit einem Hammer auf die angelegten Schrauben geschlagen.

 

Um das Jammergeschrei der Gefolterten zu unterdrücken

wurde ihnen ein

Capistrum in den Mund gesteckt.

 

Der nächste Grad der Folterung war

 

die Expansion

 

oder auch

 

Elevation

 

genannt.

Bei der

Expansion

wurden den Angeklagten die Hände auf den Rücken gebunden und diese an einem Seil befestigt. Mit Hilfe des Seiles wurde die Angeklagte meist über eine Leiter, bei der oft in der Mitte eine Sprosse mit kurzen, spitzen Hölzern (auch "gespickter Hase" genannt) angebracht war, in die Höhe gezogen, bis die Arme ganz verdreht über dem Kopf standen. Diese Prozedur wurde mehrmals wiederholt

Bei der

Elevation


 

wurden die

Hände der

Angeklagten

auf den Rücken

gebunden und an diesen wurden sie dann über eine Rolle mit einem Seil empor gezogen und längere Zeit hängen gelassen. Sodann ließ man sie wieder bis knapp auf den Boden hinab schnellen , um sie wieder aufzuziehen. Erfolgte noch immer kein Geständnis, so wurden der Angeklagten schwere Gewichte an die Füße gebunden und man ließ sie so oft eine halbe, oft eine ganze Stunde hängen, wobei man sie noch mit der Hakenpeitsche bearbeitete. Half auch diese abartige Form der Tortur nichts, so wurde der Angeklagten brennender Schwefel oder brennendes Pech auf den nackten Körper geträufelt, oder man hielt ihr brennende Kerzen unter die Arme, unter die Fußsohlen und Genitalien. Manchmal wurden der Angeklagten im letzten Grad der Folterung auch Arm- und Schulterknochen aus ihren Gelenken heraus gebrochen. So ließ man sie dann, mit den Händen hinter den Kopf gebunden, aufziehen und wiederum längere Zeit hängen, oft wurden zusätzlich nochmals Daumenschrauben und die spanischen Stiefel angelegt.

Führte auch diese nicht zum Ziel, so wurde ein neuer Termin (meist 1 bis 2 Tage darauf) zur "Fortsetzung" der Tortur angesetzt, da die Wiederholung der Folter nicht erlaubt war. War sie ja durch die Idee des Gottesurteils legitimiert. Um einen Selbstmord zu verhindern, sorgte der Richter dafür, dass die Angeklagte niemals allein gelassen wurde. An dem festgesetzten Tag versuchte der Richter erneut die Angeklagte zu einem "freiwilligen" Geständnis zu bringen. Blieb auch dieser Versuch erfolglos, so wurde die Angeklagte wieder zur Folterung geführt. Während die Angeklagte erneut gefesselt wurde, lies ihr der Richter die Aussagen ihrer Mitangeklagten unter Verschweigung der Namen vorlesen und rief ihr zu: "Du siehst also, dass du durch Zeugen überführt bist!". War auch diese Folter erfolglos, so ließ man die Angeklagte doch noch nicht frei, sondern man sperrte sie in ein Castrum (Hexenturm). Nach einigen Tagen ließ man die Angeklagte durch bestimmte Frauen besuchen, die sich mit ihr unterhielten und ihr versprachen, dass sie ihr die Freiheit verschaffen wollten, wenn die Angeklagte ihnen nur einige Hexereien lehren wollte. Diese Methode war oft erfolgreich, da zu diesem Zeitpunkt die erlebten Greueltaten und Erniedrigungen die Angeklagte bereits in den Wahnsinn getrieben hatten, in dem sie selbst an die Wahrheit der ihre nachgesagten Taten glaubte, auch wenn sie diese nie begangen hatte. Bei besonders willensstarken Frauen blieb aber auch dieser Versuch erfolglos. War dies der Fall, so konnte der Richter die Angeklagte aber auch nur zum Schein zur Hinrichtung führen lassen, um sie auf dem Weg dorthin zur Reue zu bringen. Hüllte sich die Angeklagte immer noch in Schweigen, so hatte sie der Richter in lebenslängliche Haft zu nehmen. Legte die Angeklagte jedoch endlich ein Geständnis ab, so sollte sie bald durch das Feuer hingerichtet werden.



Einleitung



Die Todesstrafe gehört wahrscheinlich zu den ältesten Strafen der Welt. Vollstreckt wurde sie schon lange bevor es Haft- oder Geldstrafen gab.
Im Mittelalter und in der Antike war die Furcht vor der Rache der Götter das hauptsächliche Motiv für die Todesstrafe. Das ganze Leben war eingebettet in eine göttliche Ordnung. Jedes Verbrechen verstieß gegen diese Ordnung und beschwor somit den Zorn der Götter auf. Dieser würde aber, einmal entfacht, nebst dem Übeltäter auch Unschuldige oder eventuell sogar die gesamte Gemeinschaft treffen. So steht beispielsweise im 2. Buch Mose 20, Vers 5:
'Ich bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied.'
Auch in der griechischen Mythologie wurde das gesamte Volk wegen den Vergehen des Ödipus mit der Pest überzogen.
Schlechte Ernten, Unwetter, Überschwemmungen und andere Katastrophen sah man nicht als Naturereignisse sondern als Rache Gottes für ketzerische und verbrecherische Elemente innerhalb der Gesellschaft. Ein Abwenden der Strafe schien nur möglich, wenn die Person, welche den Ärger aufbeschoren hatte, der Gottheit geopfert wurde. Daher war in früheren Zeiten die Todesstrafe eng mit dem Menschenopfer verwand.
Die persönliche Schuld oder das Vorhandensein einer bösen Absicht spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle. Nur die Tat an sich war ausschlaggebend. So machte es beispielsweise keinen Unterschied, ob beim Hausbau ein Hammer versehentlich herunterfiel und dabei einen Vorübergehenden tötete oder ob dieser mit Absicht erschlagen wurde.
Zur Wiederherstellung der göttlichen Ordnung erschien es in der damaligen Zeit notwendig, den Verbrecher zu opfern. Doch wie sollte das vonstatten gehen, ohne dabei selbst Schuld auf sich zu laden? Denn das Töten eines Menschen war bei vielen Völkern mit einem schweren Tabu belegt.
Drei Wege führten aus diesem Dilemma:

  • Zum einen konnte ein Mensch bestimmt werden, der unbestraft töten darf. In fast allen Kulturen war das der Opferpriester, welcher als Stellvertreter der Gottheit auf Erden nur in dessen Namen tötet und daher keine eigene Schuld trägt.

  • Zum anderen konnte der Verurteilten hilflos den Elementen ausgeliefert (was meist im Frühmittelalter üblich war) werden, welche dann die letzte Verantwortung trugen. Die Richtenden traf somit keine Blutschuld, da die Gottheit selbst und nicht der Mensch das Opfer durch Wind, Sonne, Hitze, Wasser, Schwerkraft oder Kälte tötet.

  • Die Blutschuld des Einzelnen konnte auch gemildert werden, wenn die Hinrichtung 'zur gesamten Hand' vollstreckt wurde. Bei dieser Methode musste sich jedes Mitglied der Gemeinschaft aktiv an der Hinrichtung beteiligen, indem es beispielsweise einen Stein warf oder einmal am Strick zog.


Wenn man bedenkt, dass die Todesstrafe in grauer Vorzeit aus einer unbegründeten Furcht vor dem göttlichem Zorn entstanden ist, muss man sich fragen, ob sie auch in der Neuzeit noch als Instrument der Rechtspflege geeignet ist.
Heute wird zu ihrer Rechtfertigung an erster Stelle immer noch die angeblich abschreckende Wirkung herangezogen. Viele Argumente sprechen allerdings gegen diese These.

  1. Geplant vorgehende Verbrecher lassen sich in der Regel auch nicht von der Todesstrafe abschrecken. Psychologische Untersuchungen haben ergeben, dass diese Täter davon ausgehen, 'besser' als das Justizsystem zu sein und nie gefaßt zu werden.
    Die nur geringfügig abschreckende Wirkung der Todesstrafe belegen auch Überlieferungen aus dem Mittelalter: Selbst dann, wenn ein Dieb gehängt wurde, waren unter den Zuschauern Taschendiebe aktiv. Die vor ihren Augen durchgeführte Hinrichtung eines 'Berufskollegen' wirkte in keiner Weise abschreckend auf sie.

  2. Die angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe kann auch in das Gegenteil umschlagen. Untersuchungen aus der Weimarer Zeit belegen, dass nach spektakulären Hinrichtungen die Zahl der Gewaltverbrechen sogar noch zunahm. Man muss sich vor Augen halten, welche Berühmtheit manche Todeskandidaten erlangten. Ein Medienrummel war ihnen immer gewiss. Dies kann labilen Gemütern den Anreiz geben, ihnen nachzueifern, um wenigstens einmal in ihrem Leben im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses zu stehen.

  3. Im übrigen zeigen die Statistiken all jener Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, dass die Zahl der Gewaltverbrechen nicht angestiegen ist. Jedoch stieg häufig in den Staaten, die die Todesstrafe einführten, die Zahl der Tötungsdelikte an. Je höher die Strafe ist, desto geringer sind in der Regel die Skrupel, lästige Zeugen zu beseitigen.


Ein wesentliche Einwand gegen die Todesstrafe ist deren unfairer Einsatz. Dieser äußert sich in verschiedener Weise:

  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: In den USA sind Frauen nur selten von der Todesstrafe bedroht, obwohl in der Vergangenheit 20% aller Morde von Frauen begangen wurden.

  • Diskriminierung aufgrund der Rassenzugehörigkeit: Ein Farbiger wird wegen eines Vergehens eher hingerichtet als ein Weißer.

  • Diskriminierung aufgrund der Klassenzugehörigkeit: Arme Personen, die sich keinen teuren Verteidiger leisten können, werden wegen desselben Vergehens häufiger hingerichtet als Reiche.


                                                                                                   

Hinrichtungsmethoden

Ausdärmen, Ausweiden, Zerstückeln

Auszug aus der 'Carolina', der 'Peinlichen Gerichtsordnung' Karls V. von 1532:
'Es wird dem Delinquenten von des Scharfrichters Knechten erstlich mit einem großen, dazu bereiteten Messer ... die Brust gleich herunter von vorn aufgeschnitten, die Rippen herumgebrochen und herumgelegt, sodann das Eingeweide samt dem Herzen, Lunge und Leber, auch alles, was im Leibe ist, herausgenommen und in die Erde verscharret, anbei wohl dem armen Sünder vorher aufs Maul geschmissen.
Nach diesem wird derselbe auf einem Tisch, Bank oder Klotz gelegt, und ihm mit einem besonderem Beil erstlich der Kopf abgehauen, nach diesem der Leib durch ein Beil in vier Teile zerhauen, welche sämtlich, neben dem Kopfe ... an den Straßen aufgenagelt werden.'
.

Enthauptung

Die Enthauptung nimmt unter den Hinrichtungsarten eine Sonderstellung ein, da es sich um eine Methode 'der blutigen Hand' handelt. Im Gegensatz zu den in der Vorzeit populären Hinrichtungen 'zur gesamten Hand' wird hier der Tod durch eine einzige Person, dem Henker, herbeigeführt.
Im alten Rom war das Beil das bevorzugte Instrument zur Enthauptung, im Mittelalter setzte sich nach und nach das Schwert durch.
Enthauptet zu werden war in der Regel Adeligen und hohen Bürgern vorbehalten. Die Hinrichtung wurde dabei wie ein öffentliches Schauspiel inszeniert. Im Gegensatz zum Galgen befand sich der Richtplatz im Herzen der Stadt, meist auf dem Marktplatz, wo zahlreiche Schaulustige zusammenströmen konnten. Trommler, Pfeifer und Trompeter sorgten für das 'Rahmenprogramm'.
Der Delinquent betrat das Blutgerüst, legte seine Oberbekleidung ab, kniete vor einem Sandhaufen nieder und begann zu beten. Im Anschluss fesselten ihm die Henkersknechte die Hände auf dem Rücken und schnitten ihm die Nackenhaare. Der Richter und sein Henker standen noch Abseits und sahen dabei zu.
Nach dieser Prozedur betrat dann auch der Henker das Blutgerüst, stellte sich hinter dem Verurteilten und legte seinen Mantel ab, unter dem sich das Schwert verbarg. Von dem Opfer wurde erwartet, dass er seinen Kopf aufrecht hielt. War er dazu nicht mehr in der Lage, wurde er von den Henkersknechten an den Haaren hochgehalten.
Nachdem der Henker zugeschlagen hatte, präsentierte er den an den Haaren hochgehaltenen Kopf der Menge und fragte den Richter, ob er wohl gerichtet habe. Der Richter bejahte diese Frage und sprach damit den Henker von der Blutschuld frei.
Ursprünglich wurde der Kopf danach noch - als Relikt eines alten Opferrituales - auf eine Stange gesteckt.
Diese Hinrichtungsart ging aber nicht immer ohne Pannen von statten. Oftmals wollte der Kopf nicht beim ersten Schlag rollen und der Henker musste mehrfach zuschlagen. Daher wurde seit der französischen Revolution das Fallbeil eingesetzt.

Ertränken

Das Ertränken ('Säcken') war eine typische Frauenstraffe, da man die Wassergeister, denen das Opfer übergeben werden sollte, für weiblich hielt.
Die Verurteilte wurde entkleidet und gefesselt ins Wasser gestoßen und mit langen Stangen nach unten gedrückt. Der anschließende Todeskampf dauerte bis zu drei Minuten. Die wichtigste Voraussetzung war ein fließendes Gewässer, da man davon ausging, dass nur fließendes Wasser die Übeltäterin und deren befleckte Ausstrahlung mitnahm.
Bei den alten Römern wurde die Verurteilte zusammen mit einem Affen, einer Schlange, einem Hahn und einer Katze in einen Sack gesteckt. Diesen Tieren kam eine magische Bedeutung zuteil, die heute vergessen ist. Dieses römische Ritual wurde später in Deutschland übernommen. Da es jedoch schwierig war, Affen oder Schlangen aufzutreiben, wurden nur Bilder der Tiere in den Sack gesteckt.
Opfer dieser Hinrichtungsmethode wurden hauptsächlich Mörderinnen, insbesondere Kindsmörderinnen und Giftmischerinnen. Das 'Säcken' wurde endgültig von Friedrich dem Großen abgeschafft.

Erwürgen

Bei dieser Hinrichtungsart wird der Delinquent an einem Pfahl gebunden. Der Henker legt ihm eine Eisenklammer, die Garotte, an und zieht die Schraube zu, bis sein Opfer erstickt. Diese qualvolle Methode wurde u.a. in Spanien bis Anfang der 70er Jahre angewandt. Überlebende bezeichnen diese Tötungsart als besonders grausam, sie erlitten Todesangst und Erstickungsnot.

           

Felsensturz

Durch den Sturz von einer steilen, hohen Felsenklippe (in Rom der Tarpejischer Felsen) soll der Verurteilte den Unterweltgöttern übergeben werden.
Im alten Rom war diese Methode nur freien Bürgern vorbehalten und wurde vorwiegend auf Hochverräter angewandt. Vor dem eigentlichen Sturz wurden die Delinquenten noch ausgepeitscht, um das Übel aus ihnen auszutreiben.

Gehenkt, Geschleift und Gevierteilt

Bei dieser als 'göttliche Schlachterei' bezeichneten, entsetzlichen Hinrichtungsform wurde das Opfer gehenkt, von seinen Eingeweiden befreit und gevierteilt. Die Viertel wurden nach Norden, Süden, Osten und Westen der Stadt gesandt und in ungeweihtem Boden begraben.

Gibbet Irons

Nach dem Tod am Galgen wurden Straßenräuber und Räuber in Eisenkäfige gesteckt und vermoderten dort als Warnung an andere.



Guillotine

"Der Mechanismus wirkt wie ein Blitz, der Kopf rollt, der Mensch ist nicht mehr."(Dr. Guillotin)

Obwohl er sie nicht erfunden hatte, wurde die Guillotine, nach dem französischen Arzt Joseph Ignace Guillotin benannt. Dieser hatte 1789 angesichts häufiger Pannen bei den Hinrichtungen durch das Schwert vor der Nationalversammlung eine schnelle, schmerzlose Tötungsart gefordert. Der Verbrecher, so Dr. Guillotin, soll enthauptet werden; das soll ausschließlich mittels einer mechanischen Vorrichtung geschehen.
Diese Vorrichtung soll aus zwei aufrecht stehenden Pfosten bestehen, welche an der Innenseite gerillt und an der Spitze durch einen Querbalken verbunden sind. Eine scharfe, in den Rillen laufende, halbmondförmige Klinge wird durch ein Seil an der Spitze der Maschine befestigt. Wird das Seil gelöst, durchtrennt die Maschine den Hals des Delinquenten, der auf einem Brett am Boden der Guillotine festgebunden wurde.

"Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen ganz kurzen Hauch über den Nacken"
(Dr. Guillotin)

Anfangs erntete er nur Gelächter. Erst nach mehreren vergeblichen Anläufen wurde am 3. Juni 1791 deren Einführung durch die Nationalversammlung beschlossen. Neun Monate später stellte der hochverschuldete Staat sieben Millionen Livres zum Bau der Guillotine zur Verfügung. Nachdem das Gerät im Frühjahr 1792 an zwei Leichen ausprobiert worden war, wurde der Raubmörder Pelletier das erste Opfer dieser Köpfungsmaschine.
Ihre Berühmtheit erlangte die Guillotine durch ihren exzessiven Einsatz im Laufe der französischen Revolution. In den Jahren 1793-94 fiel das Fallbeil bis zu sechzig mal am Tag. Einen traurigen Rekord mit 200 Hinrichtungen an einem Tag hält die Stadt Toulon. Insgesamt forderte die Guillotine während der Revolution 40.000 Menschenleben.
Das prominenteste Opfer war Ludwig XVI. Er starb 9 Monate nachdem er die Guillotine eigenhändig verbessert hatte, indem er das halbmondförmige Fallbeil durch ein schräges ersetzte.
Als Richtplätze dienten große Plätze in den Städten, die Publikumsaufmärsche erlaubten. Nach vollzogener Hinrichtung wurde der Menge der Kopf gezeigt, da der eigentliche Tötungsvorgang - das Fallen der Schneide - aufgrund der hohen Geschwindigkeit kaum sichtbar war. Zeitzeugen berichteten von Strömen von Blut, die die Luft verpesteten.
Seit der Einführung der Guillotine streiten sich Ärzte und Wissenschaftler, ob der abgetrennte Kopf sofort das Bewusstsein verliert oder noch eine Weile weiterlebt. Zeitgenössische Beobachtungen berichten von mimischen Bewegungen oder Sprechversuche der abgetrennten Schädel. Der Kopf der Charlotte Corday, welche den Gewalt predigenden Revolutionär Marat erstochen hatte, soll sogar rot angelaufen sein, nachdem sie von dem Henkersknecht vor den Augen der Menge geohrfeigt wurde.
Kritiker hielten die Guillotine für die grausamste Hinrichtungsart, da der abgetrennte Kopf seine eigene Hinrichtung beobachten könne. Der Pariser Chirurg Prof. Sue sagte 1795 aus, das mehrere französische und ausländische Beobachter überzeugt sind, dass der Guillotine-Tod wegen seiner Gewaltsamkeit und Dauer einer der schrecklichsten sei.
Der Arzt Johannes Wendt beobachtete bei Versuchen mit den Köpfen Enthaupteter, dass diese die Augenlider schlossen, wenn er seine Hand auf die Augen zuschnellen ließ oder den Kopf mit den Augen ins grelle Sonnenlicht hielt. Der französische Arzt Beaurieux schrieb 1905, dass ein Kopf kurz nach seiner Hinrichtung die Augen öffnete, nachdem er ihn mit seinem Namen angesprochen hatte.
Die heutige Wissenschaft geht davon aus, dass 3 Minuten nach der Enthauptung die Großhirnzellen sterben und nach etwa 8 Minuten der individuelle Tod eintritt. Allerdings verliert der Hingerichtete innerhalb von 10 Sekunden nach Fall des Beiles das Bewusstsein und freigesetzte Substanzen, welche die Nervenenden besetzen, verhindern jegliches Schmerzempfinden.
Allerdings ist diese Meinung nicht einhellig. Der Neurologe Prof. Kornhuber hält ein bewusstes Empfinden des abgetrennten Schädels für durchaus glaubhaft, da der Hirntod nicht von einer Sekunde auf die andere eintrete sondern erst nach einem gewissen Zeitraum, der bis zu einer Minute dauern kann. Durch die Unterbrechung der Blutzufuhr und die Durchtrennung des Rückenmarks seien zwar der Tastsinn und die Motorik unterbrochen, dennoch seien viele Hirnfunktionen noch intakt, wie etwa die Augen- u. Hörnerven.

Die Köpfungsmaschinen gab es allerdings schon lange vor Dr. Guillotin. Ähnliche Fallbeile gab es schon im alten Persien und im deutschen Mittelalter, wo man diese Instrumente als 'Diele' oder 'Hobel' kannte.



Hängen

Gehängt zu werden bedeutet einen langsamen Tod zu erleiden, der durch die Kompression der Blutgefäße im Hals oder durch die Behinderung der Atmung eintritt.
Es kam nicht selten vor, das die Gehängten nach der Abnahme vom Galgen wieder zum Leben erwachten. 1705 hing in England ein Mann bereits seit 15 Minuten am Galgen, als ein Bote mit seinem Begnadigungsschreiben eintraf. Man schnitt ihn hastig ab und ließ ihn zur Ader. Er kam wieder zu Bewusstsein und erholte sich vollständig. Und eine 1650 in Oxford gehängte Kindsmörderin kam wieder zu Bewusstsein, als man sie nach einer halben Stunde abnahm, um sie zu sezieren.
Um dies zu verhindern, führte man in England den 'langen Fall' ein. Der Verurteilte fiel dabei durch eine Falltür. Durch den Fall brach entweder das Genick oder der Delinquent wurde innerhalb von Sekunden bewusstlos, da die Blutversorgung schlagartig unterbrochen wurde. Dies bedeutete aber nicht in jedem Fall eine Erleichterung der Qualen für den Angeklagten. Denn war der Körper zu schwer, riss auch schon mal der Kopf ab; war der Körper hingegen zu leicht, wurde das Genick nur verrenkt, was einen noch qualvolleren Tod bedeutete.

Ursprünglich wurde gehängt, indem man dem Delinquenten eine Schlinge um den Körper band und ihn den Naturgewalten auslieferte. Die Leichname mussten dabei so lange hängen, bis sie sich aufgelöst hatten.
Die Germanen beispielsweise glaubten, das Wotan, der Sturmgott, sich so seine Opfer hole. Pickten Raben, die heiligen Vögel des Wotan, an dem Gehängten, so galt das als Zeichen, das das Opfer angenommen wurde. Gehängt wurde nur an Eichen, den heiligen Bäumen Wotans.

Eine besondere Variante des Hängens war, dem Verurteilten ein Seil um den Knöchel zu binden und ihn mit dem Kopf nach unten zu hängen. Die Chronik von Schaffhausen berichtet von einem Mann, der 1585 drei Tage so an einem Galgen hing und dabei mit Frau und Kind sprach. In Frankfurt überlebte ein so aufgehängter sogar sieben Tage.
Eine weitere Steigerung bestand darin, einen lebenden Hund links und rechts neben den Verurteilten an den Hinterpfoten aufgehängen. Die leidenden Tiere verbissen sich in den Angeklagten.

Hexenprobe

Man nahm an, dass eine Hexe, die vom Teufel besessen ist, ihre Seele verloren hat. Demzufolge müsse sie leichter sein als andere Menschen. Man warf die vermeintliche Hexe also - an Händen und Füßen gefesselt - in das Wasser. Schwamm sie auf der Oberfläche, dann war sie - "logischerweise" - eine Hexe und musste verbrannt werden. Ging sie unter und ertrank, war sie zwar unschuldig, aber trotzdem tot.

Kreuzigung

Die Grundidee der Kreuzigung ist es, den Verurteilten hilflos den Elementen oder Wettergottheiten auszuliefern. Das Kreuz im christlichen Sinne gab es jedoch kaum als Hinrichtungsinstrument, da die Errichtung eines Kreuzes profunde Zimmermannskenntnisse verlangte, über die die meisten Henker aber nicht verfügten.
Im alten Rom wurden die Verurteilten meist an einem einfachen, etwa zwei Meter hohen Pfahl, dem
crux, gebunden oder genagelt. Manchmal befanden sich auch zwei Verurteilte an einem Pfahl.
In einigen Fällen wurde der Verurteilte auch mit Nägeln oder Seilen an dem Querbalken (patibulum) festgemacht. Manchmal musste er diesen bis zur Richtstätte tragen. Dort wurde er seiner persönlichen Habe beraubt, welche unter den Henkern verteilt wurde. Danach wurde er gefoltert. Der Querbalken mit dem Delinquenten wurde nun auf den Pfahl hochgezogen und befestigt. Die Füße wurden nun ebenfalls genagelt oder gefesselt, manchmal ließ man sie auch frei baumeln. In einigen Fällen wurde unter dem Gesäß des Verurteilten ein kleines Brett, eine Art Sitz, befestigt, so das der Delinquent sein Körpergewicht verlagern und seine strapazierten Arme entlasten konnte. Letztendlich vergrößerte dies aber das Leiden - das Opfer lebte länger und es dauerte bis zu drei Tagen, bis er das Bewusstsein verlor.
Was empfindet ein Mensch, der am Kreuz hängt?
Zunächst jagen Wellen des Schmerzes durch seinen Körper. Wenn er sich schlaff hängen läßt, verkrampfen nach kurzer Zeit die Armmuskeln. Wurde er genagelt, kommt der durch die Wunden hervorgerufene Schmerz noch hinzu, der durch die Zugkräfte auch noch immer größer wird. Versucht der Angeklagte seine Arme zu entlasten, indem er sich am Kreuz aufstemmt, geschieht dasselbe nach kurzer Zeit mit den Beinen.
Der Tod selbst tritt durch einen schleichenden Kreislaufzusammenbruch ein, da durch die Bewegungslosigkeit der Beine der Blutdruck zu sinken beginnt. Es droht ein Kreislaufkollaps. Das erlöst das Opfer aber nicht von seinen Leiden, da sich der Körper auf die Notsituation einstellt und neue Kräfte mobilisiert. Da das Blut langsamer durch die Adern fließt, bilden sich Thrombosen. Werden von diesen Blutklümpchen wichtige Blutgefäße verstopft, droht eine Unterbrechung der Blutzufuhr zu den Lungen. Zu den Leiden des Opfers kommen nun auch noch die durch Erstickungsanfälle und Atemnot hervorgerufene Panikattacken hinzu. Zu all dem war das Opfer auch noch nackt und hilflos Wind, Sonne und nächtlicher Kälte ausgeliefert. Das Sterben dauerte meist mehrere Tage.
Das Leiden konnte verkürzt werden, wenn die Henker ihren Opfern vorher die Beine brachen. Durch diese Aktion konnte der Verurteilte sich nicht mehr am Kreuz aufrichten und der Kreislauf brach schneller zusammen.
Die Verurteilten bleiben am Kreuz hängen, bis sie von wilden Tieren gefressen worden waren. Dadurch sollte den Verurteilten der Zugang ins Totenreich verwehrt werden. Dies war für die Verurteilten eine zusätzliche psychische Belastung. Eine Ausnahme wurde nur für die Juden gemacht, da die Römer auf die jüdische Gesetz Rücksicht nahmen, wonach ein Gehängter bis zum Sonnenuntergang bestattet werden musste.

Gekreuzigt wurde meist auf Anhöhen vor der Stadt. Die Kreuzigung galt in Rom als schimpfliche Strafe und blieb Sklaven, Raubmördern und Rebellen vorbehalten. Freie Bürger oder Frauen wurden nicht gekreuzigt.

Lebend begraben

Bei dieser alten Hinrichtungsvorm soll der Verurteilte den Unterweltgöttern geopfert werden. Im alten Rom wurde der Verurteilte vor dem Zuschütten der Grube mit Dornengestrüpp überdeckt, damit seine Seele nicht entweichen und Rache üben kann.
Lebendig begraben wurden hauptsächlich Ehebrecherinnen. Der am Ehebruch beteiligte Mann wurde schlimmstenfalls entmannt, meist aber nur ausgepeitscht und aus der Stadt verwiesen.
In einigen Staaten wird diese Todesstrafe auch heute noch praktiziert.

Lebendig verbrühen ('Sieden')

Unter Heinrich VIII wurde ein Gesetz erlassen, demzufolge Giftmörder zu Tode gebrüht werden sollten. Dazu wurde das Opfer gefesselt in einen Kessel voll Wasser gesteckt, unter dem ein Feuer entzündet wurde.

Little Ease

Bei dieser Methode wurde das Opfer in kleines, einer Waschmaschinentrommel ähnliches Loch gesteckt, in dem jede Bewegung unmöglich war. Der Verurteilte starb an den Krämpfen.

Pfählen

Durch den Sohn des Vlad Dracul erlangte diese Hinrichtungsart traurigen Weltruhm. Dracula (Sohn des Dracul) herrschte in der Wallachei und verteidigte das Land gegen die osmanischen Angreifer. Er setzte auf die Strategie der verbrannten Erde und galt als Meister der psychologischen Kriegführung. Zur Abschreckung errichtete er einen 'Wald der Gepfählten', bestehend aus 20.000 türkischen Kriegsgefangenen und Oppositionellen aus den eigenen Reihen. Den Gefangenen wurde ein spitzer Pfahl durch den Leib getrieben und dann senkrecht aufgestellt.
Der Sultan zog sich bei diesem Anblick trotz dreifacher Überlegenheit zurück, Dracula wurde seitdem Vlad Tepes - der Pfähler - genannt.

Rädern

Bei dieser Vollstreckungsart wurden dem Verurteilten zuerst die Arm- und Beinknochen gebrochen. So konnte er nackt in ein Wagenrad eingeflochten werden. Nachdem der Henker mehrfach ein neues, schweres Wagenrad auf den Delinquenten fallen ließ, wurde das Rad mit einem Pfahl aufgerichtet und der Delinquent unter großen Qualen Wind, Wetter und den Vögeln des Himmels ausgesetzt.
Das Rad wurde erst nach vollständiger Verwesung des Leichnams abgenommen.
Gnädige Henker ließen das Wagenrad oder auf die Herzgegend ihres Opfers fallen, so das sie sofort starben und nicht weiter leiden mussten.
Das Rädern war eine klassische Strafe bei Mord oder Raub und wurde in Deutschland letztmalig im Jahre 1823 angewandt.

Spießen

Das Spießen war eine in Europa selten angewandte Hinrichtungsart. Der Delinquent wurde dazu auf einen angespitzten Pfahl gesetzt und mit Gewichten behangen. Der Pfahl konnte so langsam durch den Körper bis zum Herzen wandern.

Steinigung

Die Steinigung ist eine weitere, von 'gesamter Hand' vollstreckte Hinrichtungsart, bei der der Verurteilte durch Steinwürfe zu Tode kommen soll.
Zum Vollzug muss der Kläger den ersten Stein werfen, dann folgen die Zeugen und der Richter. Anschließend wirft die ganze Gemeinschaft. Die Steine sollen dabei so groß sein, dass sie das Opfer zwar verletzen, aber nicht schon bei den ersten Würfen töten. Artikel 119 des Islamischen Strafgesetzbuches bestimmt:
'Die Steine, die bei der Steinigung verwandt werden, dürfen nicht so groß sein, dass die Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt; sie dürfen nicht so klein sein, dass man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann.'
Das Steinigen ist ein töten aus der Ferne, die Peiniger müssen die Leiden nicht allzu genau mit ansehen. Der Leichnam verschwindet allmählich unter einen Steinhaufen. Er ist den Unterweltgottheiten geopfert worden.
Die Steinigung ist heute noch eine gängige Hinrichtungsart. In einigen islamischen Staaten werden Ehebrecherinnen noch auf dieser Weise hingerichtet. Im Januar 1998 stand in den Zeitungen zu lesen, dass ein Geschäftsmann aus Norddeutschland im Irak zu Tode verurteilt wurde, da er als Ungläubiger ein sexuelles Verhältnis mit einer unverheirateten Muslima hatte. Im droht nun die Steinigung.
Zu diesem Zweck wird das Opfer in einem Sack verpackt und bis zu den Schultern in der Erde eingegraben. Dann wird um das Opfer eine Linie gezogen, die von den Vollstreckern nicht übertreten werden darf.
Der Journalist Freidoune Sahebjam hat eine 1986 stattgefundene Steinigung einer Ehebrecherin im Iran dokumentiert:
'Kopf und Oberkörper waren nur noch ein Haufen blutigen Fleisches. Ihre Kopfhaut war eine einzige klaffende Wunde. Augen und Nase waren zerschmettert, der Kiefer gebrochen. Der Kopf baumelte wie eine groteske Karnevalsmaske an den Resten der rechten Schulter. Doch weil sie immer noch lebte, schlug man ihr mit einem Ziegelstein den Kopf ein: Der Schädel zersprang, und das Gehirn spritzte auf die Erde. Was von der gesteinigten Frau übrigblieb, wurde vor die Dorfgrenzen gekarrt und an die streunenden Hunde verfüttert.'

Verbrennen

Das Feuer galt als starkes Läuterungsmittel, dem kein Zauber oder unheilvolle Kraft gewachsen war. Daher war die Verbrennung die Strafe für besonders gefährlich angesehene Verbrecher wie Zauberer, Hexen oder Ketzer.
Zur Vollstreckung wurde der oder die Verurteilte an Pfahl gebunden, dann wurde um das Opfer herum Holz, Stroh und Reisig aufgeschichtet und in Brand gesteckt.

Der Tod auf dem Scheiterhaufen galt als besonders qualvoll. Besonders gnädige Henker erstachen oder erdrosselten vorher ihr Opfer, wovon das Volk freilich nichts merken durfte.
Oftmals wurden im Mittelalter bis zu 400 Menschen gleichzeitig verbrannt. Nach der Vollstreckung wurde die Asche der Verurteilten verstreut, da von ihnen nichts zurückbleiben durfte.
Das Prominenteste Opfer des Feuers war Jeanne d' Arc, welche am 30.5. 1431 auf dem Scheiterhaufen starb. Ihre Asche wurde nach ihrem Tod in der Seine verstreut.

Vergiften

1924 wurde im US-Staat Nevada die erste Gaskammer eingerichtet.
Der Verurteilte in dieser auf einen Stuhl gefesselt, unter dessen Sitz sich ein Behälter mit schwefliger Säure befindet. Durch die Betätigung eines Hebels fällt ein Gazebeutel mit Natriumzyanidkugeln in die Säure. Beide Chemikalien verbinden sich und bilden Blausäure, deren Dämpfe die Zellatmung des Verurteilten lähmen sollen. Der Tod tritt durch innere Erstickung ein.
Auch beim Vergiften hängt die Länge und die Qual des Sterbens im hohen Maße von der Konstitution des Delinquenten ab. Im Hinrichtungsprotokoll des am 2. Mai 1960 in San Quentin hingerichteten Caryl Chessman heißt es:
'Um 10.03 Uhr fielen die Zyanidkapseln in den Säuretank. Tödliche Blausäuredämpfe stiegen hoch. Caryl Chessman atmete zwanzig Sekunden lang ruhig. Dann starrte er zur Decke. Um 10.05 Uhr begann er zu keuchen. Eine Minute später trat ihm Schweiß auf die Stirn, Speichel tropfte aus seinem Mund. Er fiel nach vorn in die Gurte, weinte, sein Körper bäumte sich auf. Um 10.12 war er tot.'

Auf der Suche nach der 'humansten' Todesart greift man neuerdings wieder auf eine alte Methode zurück: dem Vergiften. Nur ist aus dem Schierlingsbecher heute die Giftspritze geworden. Der Gipfel des Zynismus ist dabei der vollautomatische, computergesteuerte Injektionsautomat: Der Kandidat wird dabei auf eine Liege geschnallt und bekommt computergesteuert eine Injektion verpasst.

Vierteilen

Das Vierteilen war im späten Mittelalter hauptsächlich für Verräter bestimmt. Der Todeskandidat wurde mit den Gliedmaßen an vier Pferde gebunden und von diesen in Stücke gerissen.
Auch bei dieser grausamen Hinrichtungsart waren 'Pannen' möglich. Robert F. Damiens, der Ludwig XV durch einen Messerstich leicht verletzt hatte und im Jahre 1757 zum Tode durch Vierteilen verurteilt wurde, starb nicht, weil es den Pferden nicht gelang, ihm die Glieder auszureißen. Schließlich musste der Scharfrichter ihm die Gliedmaßen mit dem Messer abtrennen. Er selber wurde wegen Versagens mit Gefängnis bestraft.

Zersägen

Das Opfer wurde mit dem Kopf nach unten und mit gespreizten Beinen an zwei parallel stehende Pfosten festgebunden. Anschließend wurde er mit einem langen Sägeblatt in der Mitte durchgesägt