Hebammen!
Hebammen wurden als Hexen verfolgt, weil sie angeblich die Schuld an einer
Totgeburt oder an Mißbildungen von Neugeborenen trugen. Der rituelle Kannibalismus der Heiden und das Kindertöten zum Hexensabatt könnten ein Hinweis auf die Aneignung der Eigenschaften wie z.B.
der Sprachlosigkeit eines Neugeborenen sein (Schutz vor der Befragung über die Buhlschaft mit dem Teufel)
Hexensabatt!
Nachdem sich die Hexen mit ihren Salben eingerieben haben, schwingen sie sich
auf ihre Besen oder Schilfrohre und reiten davon.
Sie behelfen sich auch mit anderen Mitteln:
Sie reiten auf
männlichen Ziegenböcken
oder
Hunden
zu ihrem Treffpunkt mit dem Teufel.
Dieser präsidiert in Gestalt
eines Ziegenbocks
oder
Hundes
inmitten eines weiträumigen Platzes
auf einem Thron.
Die Hexen nähern sich ihm langsam,
um ihn an zu beten,
immer aber auf verschiedene Weise:
einige knien sich nieder,
um ihn an zu beten,
andere kehren ihm den Rücken zu,
einige laufen auf Händen,
den Kopf ihm zugewandt.
Anschließend schenken die Hexen dem Teufel Kerzen, bestehend aus
Pech oder Nabelschnüren der Kinder.
Sie küssen ihm das Hinterteil,
als Zeichen der Huldigung.
Dann feiern sie eine Scheinmesse,
sie verwenden dabei
Weihwasser und folgen dem katholischen Ritus. Anschließend werden
zwei Kinder dem Teufel geopfert,
im Jahre 1458
tötete die Mutter ihre eigenen
und fremde Kinder grausam.
Nachdem dies alles vollbracht ist, setzen sie sich an die Tische und bedienen sich an Speis und Trank,
die vom Teufel beschafft
oder
selbst von ihnen mitgebracht werden.
Getanzt wird vor oder nach dem Bankett.
Hexen haben gestanden,
dass sie bei der Kommunion
die heilige Hostie im Mund behalten,
anschließend bringen sie die Hostie
dem Teufel,
um sie dann mit den Füßen zu zertreten.
Hexenprozess!
Der Hexenprozess begann mit einer Rede des Inquisitors, der die Untaten der
"Unholdinnen" vortrug und die Bevölkerung aufrief, sich von den Hexen zu reinigen. Die Frau wurde verhaftet, anschließend von den Richtern, die ausschließlich Männer waren, peinlich verhört. Die
Verhöre arteten meistens in eine Folterung aus, somit führten sie zu einem Geständnis der Angeklagten. Das Urteil musste nicht erst gefällt werden, es stand immer schon vor Beginn des Prozesses fest:
"Tod auf dem Scheiterhaufen" (manchmal nach vorheriger Erdrosselung). Der Ankläger war oft nur eine Person, die eine Rivalin ausschalten wollte. Diese Person wurde nicht verpflichtet, während des
Prozesses zu erscheinen. Es galt allein, die Aussage zu beschwören. Versuchte jemand die Angeklagte zu verteidigen, wurde diese Person mit dem Vorwurf der Hexerei
ausgeschaltet.
Scheiterhaufen!
Fast ausnahmslos wurden die "Hexen" zum Tode durch Verbrennen verurteilt. Manchen Opfern wurde gnädigerweise die Erdrosselung vor der Verbrennung zugestanden. Der Feuertod sollte, so glaubte man, die Seele der Hexen wieder reinigen und diese anschließend auch in den Himmel gleiten lassen.
Aus dem Hexenhammer!!!
"Wann er ihr erschienen? Ob er auch Heirat oder allein Buhlschaft von ihr begehrt? Wie er sich genannt, was er für Kleider (getragen), wie auch seine Füße ausgesehen?... Ob der Teufel nach eingegangenem Pakt mit der Angeklagten koitiert habe? Auf welche Weise der Teufel die Jungfräulichkeit habe rauben können? Wie das männliche Glied des Teufels sei, wie dessen Samen. Ob der Beischlaf mit dem Teufel bessere und größere Lust bei der Angeklagten errege, als der Beischlaf mit einem natürlichen Mann?... Ob der Teufel mit der Angeklagten in der Nacht mehrmals geschlafen habe und jedes mal mit Samenerguss? Ob er die Sache mit der Angeklagten in deren eigenem Geschlechtsteil vollzog oder auch in anderen Körperteilen? Ob sie auch von anderen Männern auf natürliche Weise geschwängert wurde?...(aus dem Hexenhammer)
Hexenverfolgung!!
Die Hexen- und Ketzerverfolgungen begannen im 13 Jhd. und endeten ca. im 18
Jhd. Die Verfolgten waren hauptsächlich Frauen, Frauen, die Hebammen, weise oder heilkundig waren. Sie wurden beschuldigt, im Pakt mit dem Teufel zu stehen. Die Angeklagten wurden meistens von einer
Nebenbuhlerin ausgeschaltet. In einem Prozess wurden sie beschuldigt und peinlich durch den Hexenhammer verhört. Durch die sogenannten ´´Hexenproben´´ glaubte man feststellen zu können, ob es sich
bei den angeklagten Personen um Hexen handelte oder nicht. Ging die Probe zu Ungunsten der Frauen aus, so wurden sie zum Tode verurteilt. Sie mußten auf verschiedene Arten den Tod
erleiden.
2-6 Millionen Menschen fielen den Hexen- und Ketzerverfolgungen zum Opfer. Die Frauenverfolgungen im Mittelalter haben bis heute noch bevölkerungspolitische Auswirkungen.
Auswirkungen davon:
Ca. 9 Millionen Frauen fielen den Massentötungen zum Opfer. Da hauptsächlich Frauen, die im sozialen Dienst tätig waren, verfolgt wurden, starb auch das Wissen der Frauen über Empfängnisverhütung, Abtreibungen, behutsame Methoden der Geburt u.ä. aus.
Wissenschaftler wie Heinsohn, Knieper und Steiger führen die sog.
"Bevölkerungsexplosion" im 16. und frühen 17. Jhd. auf das organisierte Verfolgen und Morden von Frauen zurück, als dessen Folge das Wissen über die Nachwuchsverhütung ausgelöscht
wurde.
Hexenprozesse in der Hansestadt Hamburg
1444 wurde in Hamburg die Zauberin Katharina Hanen als erste bekannte Frau verbrannt. Die Rechtsgrundlage für diese Verurteilung war das seit dem 13. Jahrhundert im Hamburger Stadtrecht schriftlich fixiert.
In Hamburg wurde Zauberei und Hexerei nicht als außerordentliches Verbrechen verfolgt, sondern als einer Straftat neben anderen gesehen und deshalb nicht als Ausnahmeverfahren gehandhabt. Die Angeklagten konnten mit einem ordentlichen Prozess rechnen. Auch die größtenteils unrechtmäßigen Folterungen trafen nicht nur Hexenbeschuldigte, sondern auch angeklagte Kriminelle. Bemerkenswert ist, dass den Hexerei-Angeklagten Verteidiger zustanden.
Die Vorstellungen der neuen Hexenlehre fassten in Hamburg lange nicht Fuß. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts kannte das Hamburger Stadtrecht nur den klassischen Schadenszauber. Erst um 1600 rezipierte das hamburgische Stadtrecht den Teufelspakt als den entscheidenden Bestandteil der Hexenlehre des „Hexenhammers" - er beeinflusste damit erst über 100 Jahre nach seinem Erscheinen die hamburgische Gesetzgebung.
Die städtischen Rechtsnormen zur Zauberei erfuhren eine grundlegende Erweiterung. In die Neukodifikation des hamburgischen Stadtrechts von 1603/05 wurde neben dem weiterhin bestehenden Schadenzauberdelikt nun der Teufelspakt als Straftatbestand aufgenommen. Für beide Verbrechen sollte die Feuer- oder die Schwertstrafe verhängt werden. Sowohl der Teufelsbund als auch die zauberische Schädigung mussten bewiesen werden, um eine Verurteilung durchführen zu können.