Die letzte Hexe in Kempten!

 

Als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen wurde in Kempten,am 4.April1775 im Stift Kempten im Allgäu Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzte Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabt Honorius von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen   Privilegs(Campidona sola judicat…) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber aus unbekanntem Grunde nicht vollstreckt.



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Ihr Urteil:

 

Das Urteil wurde am 4.April1775 vom Fürstabt Honorius von Schreckenstein "wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft" gefällt. Dem Fürstabt stand kraft kaiserlichem Privileg (Campidona sola judicat...) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zu. Der Urteilstenor lautete: "Nach einem Geständnis schuldig, mit dem Teufel  in sündiger Unzucht getrieben zu haben. So übergeben wir dich, Anna Schwegelin, dem Henker, um als Hexe alsbald auf dem Scheiterhaufen  vom Leben zum Tode befördert zu werden."



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Lebenslauf:

 

Maria Anna Schwegelin wächst als Kind in Weisenhäusern auf und wird später Dienstmagd. Im Alter von ca. 30 verliebt sich die Katholikin in den evangelischen Kutscher des Bauern, bei dem sie in Stellung ist. Auf ein Eheversprechen hin, welches aber nicht eingelöst wird, wechselt sie zum lutherischen Bekenntnis. Sie muss den Hof nach Auflösung des Eheversprechens verlassen. Ohne gesicherten Lebensunterhalt verwahrlost Anna Schwegelin. Sie wird in Kempten aufgegriffen und in das örtliche Arbeitshaus gesperrt. Hier beginnt ein fünfjähriger Aufenthalt, der insbesondere von harter Arbeit, schlechter Verpflegung und Misshandlungen durch die Aufseherin gekennzeichnet ist. Die Aufseherin gilt amtlich als "Irre". In dieser Zeit werden Anna Schwegelin von der Aufseherin unbedachte Äußerungen zur Last gelegt ("Lieber beim Teufel , als in diesem Haus in Pflege zu sein.") Als die Aufseherin bemerkt, dass einer der Kerkerknechte Anna Schwegelin Essbares zusteckte, beschuldigt sie diese bei der örtlichen Obrigkeit, "mit dem Teufel im Bunde" zu stehen. Vor diesem "Sachverhalt" fällt der Fürstabt das Todesurteil. Das Urteil wurde nicht vollstreckt und Maria Anna Schwegelin begnadigt. Die Gründe und Umstände, die zu der Begnadigung geführt haben, sind nicht näher bekannt. Schwegelin starb 1781 im Zuchthaus des Stift in Kempten/Allgäu. Nach einer anderen - veralteten - Meinung wurde am 11.April 1775 das Todesurteil an Maria Anna Schwegelin vollstreckt. Wobei sie aus "mildtätiger Gnade" geköpft wird, bevor ihr Leib den Flammen des Scheiterhaufens übergeben wurde. An der Südostseite des Residenzgebäudes Kempten/ Allgäu(ehemalige Benediktiner-Abtei) wurde ein nach ihr benannter Brunnen und eine Informationstafel errichtet.

Quelle:

Hansjörg Strasser: Anna Schwegelin. Der letzte Hexenprozess auf deutschem Boden 1775. Verlag für Heimatpflege Kempten, Kempten 1985.